Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 16. März 2023 – IV B 6 – S 1315/19/10050 :007; 2023/0275569 – die Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2021 beginnende Wirtschaftsjahre bekannt gegeben.