Die Finanzverwaltung hat mit zwei BMF-Schreiben vom 10. März 2023 (IV A 2 – O 2000/22/10003 :001) zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 9. März 2023 ergangen sind, Stellung genommen.

Gemeinsamen Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden
der Länder

Gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 11. März 2022 (BStBl I S. 366) und in den gleich
lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. März 2022 (BStBl I S. 367)
aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich
lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder