Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten.
BFH: Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto
von Hamelneinfachonline | Mrz 9, 2023 | Uncategorized
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