Mit BMF-Schreiben vom 13. Februar 2023 (IV C 5 – S 2361/19/10008 :008) werden geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht.

Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1 230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4 260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18. November 2022 bekannt gemachten Programmablaufpläne wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem 1. April 2023 anzuwenden.