Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 27. Januar 2023 (III C 2 – S 7104/19/10005 :003) zu Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen Stellung genommen.
Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die Finanzämter den Umfang der unternehmerischen Betätigung und den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug der Forschungseinrichtungen unterschiedlich beurteilten. Um zukünftig den bundeseinheitlichen Vollzug des Umsatzsteuergesetzes sicherzustellen, wird der UStAE um spezielle Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt.