1. Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse scheidet aus, wenn das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält und das Mietvertragselement dem gesamtvertraglichen Leistungsbündel nicht das Gepräge gibt.
BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel
von Hamelneinfachonline | Jan 12, 2023 | Uncategorized
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