Leitsatz:

NV: Eine Dia-Show, die für sich betrachtet nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, kann im Zusammenspiel mit den anderen Elementen einer Show ihren Charakter als bloße Vorführung von Bildern verlieren und dabei untrennbarer Bestandteil einer einheitlichen theater- und konzertähnlichen Leistung werden, auf die § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG anzuwenden ist.