Mit BMF-Schreiben vom 23. November 2022 (IV C 5 – S 2353/19/10010 :004) werden im Einver­nehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2023 bekannt gemacht.