Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF mit BMF-Schreiben vom 18. November 2022 (IV C 5 – S 2361/19/10008 :006) die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2023 (Stand: 28.9.2022, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich noch Änderungen mit Bezug auf das Gesetzgebungsverfahren zum Inflationsausgleichsgesetz ergeben.