Mit BMF-Schreiben vom 16. November 2022 (IV C 5 – S 1901/22/10009 :003) nimmt die Finanzverwaltung zum Lohnsteuerabzug in Bezug auf die Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht Stellung.