1. NV: Die Entschädigungsforderung für eine bereits vor Beendigung des Ausgangsverfahrens erhobene Entschädigungsklage kann innerhalb der Frist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG im Wege der Klageerweiterung erhöht werden.
BFH zur Entschädigungsklage: Erweiterung des Klageantrags bei Klageerhebung vor Beendigung des Ausgangsverfahrens
von Hamelneinfachonline | Nov 3, 2022 | Uncategorized
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