Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht.
BGH zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach
von Hamelneinfachonline | Okt. 20, 2022 | Uncategorized
Neueste Kommentare