Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben heute über die Abgabefrist der Grundsteuererklärung beraten. „Wir werden die Abgabefrist einmalig um 3 Monate bis zum 31.1.2023 verlängern. Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen. Bislang galt der 31.10.2022 als Abgabefrist.