Nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-250/21 | O. Fundusz Inwestycyjny Zamknięty reprezentowany przez O vom 6. Oktober 2022 fällt die Gewährung einer Finanzierung an den Originator im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags unter den Begriff der Kreditgewährung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie.