Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 7. September 2022 (IV C 5 – S 2533/19/10026 :003) das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2023 und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2023“ bekannt gemacht.