1. Steht eine –an sich nicht steuerbare– sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuerpflicht erfasst wird.
BFH: Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung
von Hamelneinfachonline | Sep 9, 2022 | Uncategorized
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