Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. Das BMF-Schreiben vom 12. August 2022 (IV A 5 – O 1561/19/10001 :004) bestimmt die Voraussetzungen unter denen Steuererklärungen noch in Papierform abgegeben werden dürfen.