Das FG Münster hat mit Urteil vom 05. Mai 2022 (5 K 1753/20 U) entschieden, dass unselbständige Stiftungen im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfängerinnen im umsatzsteuerlichen Sinn sein können.
FG Münster: Unselbständige Stiftungen können kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsempfänger sein
von Hamelneinfachonline | Juli 6, 2022 | Uncategorized
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