Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16. Mai 2022 (10 K 1693/21) entschieden, dass die Festsetzung eines Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 weiterhin verfassungsgemäß ist.
FG Baden-Württemberg zur Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020
von Hamelneinfachonline | Juli 6, 2022 | Uncategorized
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