Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert. Zugleich wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert. Das BMF-Schreiben vom 23. Juni 2022 (IV A 3 – S 0261/20/10001 :018) beantwortet Anwendungsfragen zu diesen Rechtsänderungen.