1. Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde.
BFH: Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche
von Hamelneinfachonline | Jun 24, 2022 | Uncategorized
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