Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2022 (III C 2 – S 7410/19/10001 :016) hinsichtlich der Einführung der Umsatzgrenze in § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG Verwaltungsregelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) aufgenommen.