Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2022 (IV A 3 – S 0229/21/10002 :009) aufgrund der letzten Änderungen sowie der kürzlich erfolgten Sechsten Änderungsverordnung eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung bekannt gegeben.