Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Mai 2022 (IV C 7 – S 2230/21/10001 :007) zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 17. Mai 2018 (VI R 66/15 und VI R 73/15) Stellung genommen.