Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13. Mai 2022 zur Aufzeichnungspflicht (§ 21 Steuerberatungsgesetz (StBerG)) und zur Geschäftsprüfung (§ 22 StBerG) der Lohnsteuerhilfevereine Stellung genommen.