Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 (IV C 1 – S 2256/19/10003 :001) zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token Stellung genommen.
BMF zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token
von Hamelneinfachonline | Mai 11, 2022 | Uncategorized
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