Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. Februar 2022 (IV C 7 – S 3266/22/10001 :001) den Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 bekannt gegeben.