Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. April 2022 (IV C 8 – S 2285/19/10003 :001) die allgemeinen Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung (BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I Seite 582)) überarbeitet.
BMF: Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
von Hamelneinfachonline | Apr 10, 2022 | Uncategorized
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