Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. März 2022 (III C 3 – S 7133/21/10001 :001) zu den Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.