Mit Urteil vom 25. Januar 2022 (15 K 3554/18 U) hat das FG Münster entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind.
FG Münster: Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei
von Hamelneinfachonline | Mrz 11, 2022 | Uncategorized
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