1. NV: Eine Erbengemeinschaft ist mit Übertragung ihrer gesamten Anteile auf eine einzige Person vollbeendet.
BFH: Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei außergewöhnlich langer Zeitdauer denkbar
von Hamelneinfachonline | Mrz 11, 2022 | Uncategorized
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