Für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann nicht gewährt werden, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war.
BFH: Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für statische Berechnungen eines Statikers
von Hamelneinfachonline | Mrz 7, 2022 | Uncategorized
Neueste Kommentare