Das FG Köln hat mit Urteil vom 25. November 2021 (14 K 1178/20) entschieden, dass Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig sind.
FG Köln: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig
von Hamelneinfachonline | Feb 25, 2022 | Uncategorized
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