QuelleDie Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :025) zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung Stellung genommen.
BMF: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
von Hamelneinfachonline | Feb 22, 2022 | Uncategorized
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