Mit BMF-Schreiben vom 4. Januar 2022 (IV C 5 – S 2341/21/10001 :004) wird die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand 1. Januar 2022 bekannt gemacht. Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab 1. Januar 2020.