1. Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor.
BFH: Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz
von Hamelneinfachonline | Dez 9, 2021 | Uncategorized
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