1. NV: Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG bei Krankheitskosten begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies gilt auch bei Krankheitskosten, die aufgrund eines vereinbarten Selbstbehalts von der privaten Krankenversicherung nicht erstattet werden.
BFH: Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für Diätverpflegung
von Hamelneinfachonline | Dez 3, 2021 | Uncategorized
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