Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. November 2021 (IV C 6 – S 2177/19/10004 :008; IV C 5 – S 2334/19/10009 :003) zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten Stellung genommen.