Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 wurde zahlreichen Verbänden Gelegenheit gegeben, bis zum 24. November 2021 Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) zu nehmen.