Das FG Münster hat mit Urteil vom 1. Juni 2021 (15 K 2712/17 U) entschieden, dass gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind.