Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2021 (IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :004) enthält Muster für die von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG (bisher: § 21 Energieeinsparverordnung) auszustellenden Bescheinigungen. Mit ihnen kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung geltend gemacht werden.
BMF: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
von Hamelneinfachonline | Okt 19, 2021 | Uncategorized
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