Das FG Köln hat mit Urteil vom 29. April 2021 (10 K 2648/20) entschieden, dass eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass vorliegt, deren Kosten nur zu 70 % den Gewinn mindern, wenn eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung stellt.