Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. September 2021 (IV B 3 – S 1301-LUX/19/10007 :003) die Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
BMF: Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen und im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie
von Hamelneinfachonline | Sep 21, 2021 | Uncategorized
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