Mit BMF-Schreiben vom 31. August 2021 (IV C 6 – S 2142/20/10001 :011) werden die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2021 bekannt gegeben.