Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 10. August 2021 (IV B 6 – S 1315/19/10050 :006) die Gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2020 beginnende Wirtschaftsjahre bekannt gegeben.