Die Finanzverwaltung hat am 11. August 2021 (IV C 5 – S 2533/19/10026 :002) das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2022“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2022“ bekanntgemacht.