Die Finanzverwaltung teilt mit BMF-Schreiben vom 26. Juli 2021 (IV A 4 -S 0316-a/19/10012 :002 ) mit, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt hat.