Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 22. Juli 2021 (III C 3 -S 7155-a/20/10002 :003) zur Steuerbefreiung für Umsätze aus Leistungen für Zwecke der Luftsicherheitskontrollen zur Überprüfung von Fluggästen und Gepäck (sog. Fluggastkontrollen) Stellung genommen.