Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9. Juli 2021 (IV C 6 – S 2134/19/10003 :007) Grundsätze für die wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapierleihen, Kassa-Geschäften und anderen Wertpapiergeschäften bekannt gegeben. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. November 2016 (BStBl I S. 1324) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.