Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 (IV C 6 – S 2145/19/10003 :003) zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen.